Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Einführung

1.1    Sämtliche Aufträge finden unter Anerkennung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen statt. Spätestens mit Erteilung eines Auftrages gelten unsere Geschäftsbedingungen als anerkannt. Bestellungen sind für den Kunden (Mieter) verbindlich. Eine Lieferung oder Abholung gilt als Bestätigung. Usere Geschäftsbedingungen gelten für alle weiteren Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Ohne schriftliche Auftragsbestätigung entsteht kein Vertrag. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Werden im Rahmen der Übergabe noch weitere Vereinbarungen getroffen, werden diese in den Vertrag mit aufgenommen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform. Beide Vertragspartner verpflichten sich zu Stillschweigen über den Vertragsinhalt gegenüber Dritten.

1.2    Sobald der Auftrag von beiden Parteien bestätigt wurde, ist die Bestellung für den Kunden verbindlich.

1.3    Der Kunde (Mieter) erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an unseren Mietgegenständen. Bei der Bestellung ohne Auf-, und Abbau muss der Auftragsgeber in der Lage sein die technischen Geräten ordnungsgemäß zu installieren. 

1.4    Die Mietzeit beginnt mit der Aushändigung der Ware oder nach individueller Absprache.

1.5    Bei den von uns vermieteten Geräten handelt es sich um Gebrauchsartikel und können deshalb entsprechende Gebrauchsspuren aufweisen. Mietgegenstände können nicht neu sein, da sie ständig vermietet werden. 

1.6    Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu behandeln und sichert dem Vermieter zu, die Mietgegenstände in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben und sie nur von entsprechendem, fachlich eingewiesenem Personal zu transportieren, aufzubauen und bedienen zu lassen. Eine Reparatur darf nur nach Rücksprache mit uns und auch nur von fachmännischem Personal durchgeführt werden.

1.7    Eine Weitervermietung oder kostenfreie Überlassung der Mietgegenstände ist nicht gestattet. 

1.8    Die Miete wird auch fällig, wenn der Mietgegenstand / die Mietgegenstände nicht zum Einsatz kommen und/oder nur in Bereitschaft waren.  

2. Kaution

2.1 Wir behalten uns vor, eine Kaution für die Mietgegenstände zu verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Wert des Auftrags/Angebots.

3. Pflichten des Mieters   

3.1    Für die notwendige Stromversorgung hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter trägt die Haftung für die benötigte Stromversorgung. 

3.2    Bei Freiluftveranstaltungen müssen unsere Mietgeräte geeignet überdacht werden. Unser Equipment ist nicht wasserfest und muss vor Spritzwasser geschützt werden.

3.3 Wird das Equipment von den örtlichen Behörden wegen wiederholter Ruhestörung beschlagnahmt ist der Mieter in vollem Umfang dafür verantwortlich und trägt sämtliche Kosten hierfür.

4. Transport 

4.1 Das gemietete Equipment kann nach Absprache kostenpflichtig zum jeweiligen Veranstaltungsort/Übergabeort transportiert werden.

4.2 Bei der Abholung unserer Mietgegenstände vom Veranstaltungsort/Übergabeort, hat uns der Kunde (Mieter) Gelegenheit zu geben, unsere Mietgeräte auf Schäden zu überprüfen. Andernfalls bestätigt der Vermieter nicht die einwandfreie Übernahme. Der Vermieter behält sich in diesem Fall ausdrücklich vor, die Geräte im Lager eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzugeben. 

5. Mieterhöhungen

5.1    Die Geräte müssen vom Kunden (Mieter) gereinigt werden (feuchtes Tuch, keine ätzenden oder flüchtigen Stoffe/Flüssigkeiten), andernfalls wird die Reinigung vom Vermieter vorgenommen und zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.2    Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so wird jeder weitere Tag zusätzlich berechnet. 

6. Schadenfall

6.1    Bei Ausfall, Beschädigung oder Verlust des Mietgegenstands / der Mietgegenstände hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren. Für ein Nichtfunktionieren unserer Mietgeräte nach einer Kopplung mit nicht von uns gestellten Geräten, wird eine Haftung durch uns ausgeschlossen.

6.2 Eigenmächtige Reparatureingriffe und -versuche an unseren Mietgegenständen sind untersagt.

6.3    Dem Mieter stehen bei Ausfall unserer Mietgegenstände keinerlei Mietminderungsansprüche, wenn der Grund z.B. auf Überlastung, einen Stromausfall, eine zu geringe ausgelegte Stromversorgung oder durch unsachgemäße Eingriffe und Benutzung vom Mieter oder von Dritten zurückzuführen ist.

6.4    Im Falle eines Schadens oder Verlustes der Mietgegenstände (inkl. Zubehör) haftet der Mieter in vollem Umfang.

7. Schadensersatzanspruch

7.1    Ein Schadensersatzanspruch kann aufgrund eins unvorhersehbaren Ereignisses (Stau, Unfall, Krieg, Fahrzeugschäden, Pandemie, etc. …) nicht gestellt werden. Der vereinbarte Mietpreis wird in vollen Umfang erstattet. Wir versuchen alles, um den Auftrag fristgerecht auszuführen. Ein Schaden muss unverzüglich, spätestens mit dem Ablauf einer Stunde gemeldet werden. Bei der Rückgabe sind Reklamatinen nicht mehr möglich. Mit der Annahme der Ware gilt diese in vollem Umfang als zahlungspflichtig zugestellt. 

8. Stornierung/Änderung

8.1 Stornierungen oder Änderungen seitens des Mieters müssen stets schriftlich erfolgen.

8.2 Versäumt der Mieter, einen Auftrag rechtzeitig zu stornieren, ist der Vermieter berechtigt, den vollen vereinbarten Mietpreis zu berechnen. Wenn der Auftrag sieben Werktage vor der Veranstaltung storniert wird, ist dies kostenlos. Zwischen zwei und sechs Werktagen wird eine Pauschale von 25% des ausgehandelten Mietpreises gestellt. 

9. Zahlungsbedingungen

9.1     Die Zahlung wird gemäß ausgestellter Rechnung in Bar oder per Überweisung fällig. 

10. Salvatorische Klausel

Hinsichtlich der Unwirksamkeit einzelner Bestandteile dieser AGB wird auf §306 Abs. 1 BGB verwiesen.